Fuerteventura 2015 | Tipps zum Immobilienkauf
Im nun folgenden Video werde ich dir erklären welche Behördengänge notwendig sind, um eine erfolgreiche Kaufabwicklung in Fuerteventura 2015 zu realisieren. Wenn du selbst mit dem spanischen Rechtssystem vertraut bist und auch meinst dich sprachlich hier durchsetzen zu können, könnte es gut sein dass du versuchst den Hauskauf auf eigene Faust zu bewältigen um möglicherweise Geld zu sparen. Falls dem nicht so sein sollte kann ich nur die Optionen sich entweder einen Anwalt oder einen Immobilienmakler zu nehmen um eine Immobilie zu erwerben, wärmstens ans Herz legen.
Sofern es noch sprachliche Unklarheiten gibt, sollte man sich nicht davor scheuen diese durch einen Dolmetscher zu beseitigen.
Als erstes sollte man zur Polizei gehen um seine NIE / NIF zu beantragen.
Sie ist deine ganz persönliche Identifikationsnummer und auch gleichzeitig deine Steuernummer. Ohne diese Nummer hat man in Spanien wirklich schlechte Karten und jegliche Behördengänge sind zwecklos. Man sollte hier auch mit einkalkulieren, dass es bis zum Erhalt einige Wochen gar Monate dauern kann.
Bei der Bank deiner Wahl kannst du nun ein Konto eröffnen. Hier musst du nicht das Geld deponieren welches du für den Hauskauf benötigst. Allerdings sollte immer ein gewisses Grundkapital vorhanden sein um zukünftige laufende und Einmalkosten decken zu können und um gleichzeitig belegen zu können, dass vollbrachte Zahlungen realisiert worden sind.
Beim Grundbuchamt kann man nun in Erfahrung bringen ob die Immobilie beziehungsweise das Grundstück dass man beabsichtigt ist zu kaufen schuldenfrei ist und ob der Vorbesitzer auch gleichzeitig der Verkäufer ist. Erst wenn diese beiden Punkte im positiven Sinne für dich bestätigt worden sind, ist es fürs erste geschafft . Nachdem Erwerb des neuen Eigentums hat man 30 Tage Zeit um den Neubesitz zu registrieren, sprich ein zweites mal das Grundbuchamt aufzusuchen.
Um den Notar gibt es keinen Weg herum. Er ist zwingend notwendig um die Verträge beziehungsweise Eigentumsurkunden zu beglaubigen, ohne die der Kauf aus rechtlicher Sicht nie abgeschlossen ist . Wenn man seine Leistung schon in Anspruch nimmt, wäre es ratsam ihn gleichzeitig als Zahlungszeuge mit ein zu spannen, was aber keineswegs zwingend ist.
Dank deiner Steuernummer ist Das Finanzamt in Fuerteventura 2015 immer bestens über dich informiert. Sei es nun durch den Notar oder das Grundbuchamt, der neue Erwerb deiner Immobilie ist kein Geheimnis mehr und somit wird es für die Zahlung der damit verbundenen Steuern auch nicht lange auf sich warten lassen. Hingegen, eine Steuerrückerstattung müsste erst von dir beantragt werden um möglicherweise bewilligt zu werden.
Falls Ihr persönliche Erfahrungen zum Immobilienkauf in Fuerteventura 2015 oder zuvor gemacht habt,würde ich mich über jedes Feedback eurerseits freuen…
Ich danke Ihnen für den interessanten Artikel. Ein Immobilienkauf kann sich sehr lohnen, wenn man es richtig anstellt. Man sollte natürlich nie ohne Erfahrung an die Sache gehen.
Mit besten Grüßen,
Lars