Steuerreform 2015 für Selbstständige (Autonome)
Ab dem 1. Januar 2015 werden sich Arbeitgeber und Selbständige in einer Steuerreform befinden, die nach Angaben der Regierung darauf abzielt, die Zahl der Steuerzahler und vor allem die Einkommen zu erhöhen.
Um noch ein wichtiges Detail zu erwähnen, die Änderung der Finanzierungssteuersenkung um 1 Punkt und die damit fallende Steuerbelastung (IRPF) der Selbstständigen (Autonomen) im Jahr 2015 von 21% auf 19%.
Prinzipielle Neuigkeiten für Autonome – IRPF 2015:
Aufgrund des Inkrafttretens der Steuerreform von 2015, wurde seit dem 1. Januar an, die Höhe des Abgeltungssatzes (Quellensteuer) von 19 % in den Rechnungen ausgewiesen.
Es versteht sich, das diese Steuerreform 2015 auch diejenigen betrifft, die als Freiberufler (Autonome) tätig sind und somit wie nach Absatz zwei und drei des Impuesto de Actividades Económicas (IAE) = Gewerbesteuer geregelt sind. Sprich für Selbstständige, die professionellen oder künstlerischen Aktivitäten nachgehen.
Prinzipielle Neuigkeiten für Neue Autonome – IRPF 2015:
Die Einbehaltung der Einkommensteuer für die neuen Autonomen in ihrer beruflichen Tätigkeit beträgt 9 % im Jahr. Die Betragshöhe der beiden folgenden Jahre ist die Gleiche, sofern sie Ihre berufliche Tätigkeit nicht schon zuvor beendet haben. Über diesen Zeitraum hinaus, und mit dem Inkrafttreten der neuen Steuerreform 2015, unterliegen sie einer Quellensteuer von 20 % und nicht 21% wie bis jetzt.
Außerdem genießen Selbstständige mit einem Einkommen von bis zu 12.000 € im Jahr auch weiterhin den Genuss niedrigerer Steuerabzüge. Anstatt der zuvor gezahlten 21% wird man nun seit dem ersten Juli mit nur 15 % besteuert.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Kampagne für die Gewinn- und Verlustrechnung 2014 beginnt am 7. April und endet am 30. Juni 2015. In den fast drei Monaten sollte der spanische Autonome seine Einkommenssteuererklärung vorlegen, die alle Erträge des Vorjahres, die im Zusammenhang mit seiner Ausübung stehen.